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   BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 352.99   

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BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 352.99 (https://dejure.org/1999,16799)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1999 - 9 B 352.99 (https://dejure.org/1999,16799)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1999 - 9 B 352.99 (https://dejure.org/1999,16799)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Nichtzulassungsbeschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache sowie wegen Verfahrensmängeln - Gewährung rechtlichen Gehörs im vereinfachten Berufungsverfahren - Verstoß gegen die Regeln der richterlichen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 352.99
    Ein Verfahrensmangel ist nur dann entsprechend § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn er in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO n. F. Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 352.99
    Soweit die Beschwerde die Vereinbarkeit der Auffassung des Berufungsgerichts mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Zweifel zieht, zeigt sie keinen über die vorliegenden Senatsentscheidungen hinausgehenden rechtlichen Klärungsbedarf auf (vgl. zu den Anforderungen an die Feststellung eines staatlichen Verfolgungsprogramms die von der Beschwerde zitierte Entscheidung vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und zur Abgrenzung der örtlich begrenzten von der regionalen Gruppenverfolgung Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - BVerwGE 105, 204).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 352.99
    Soweit die Beschwerde die Vereinbarkeit der Auffassung des Berufungsgerichts mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Zweifel zieht, zeigt sie keinen über die vorliegenden Senatsentscheidungen hinausgehenden rechtlichen Klärungsbedarf auf (vgl. zu den Anforderungen an die Feststellung eines staatlichen Verfolgungsprogramms die von der Beschwerde zitierte Entscheidung vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und zur Abgrenzung der örtlich begrenzten von der regionalen Gruppenverfolgung Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - BVerwGE 105, 204).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 352.99
    Soweit die Beschwerde die ihrer Ansicht nach unzutreffende Bewertung der Vorgänge im Kosovo, insbesondere des Angriffs auf die Ortschaft Racak, und der Bereitschaft der NATO und der Bundesregierung zu einem militärischen Eingreifen angreift, wendet sie sich gegen die tatrichterliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung, die revisionsrechtlich regelmäßig - und so auch hier - dem materiellen Recht zuzuordnen und daher zur Begründung einer Verfahrensrüge untauglich ist (Beschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = DVBl 1996, 108).
  • BVerwG, 16.06.1999 - 9 B 1084.98

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten Berufungsverfahren nach

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 352.99
    Das rechtliche Gehör wird im vereinfachten Berufungsverfahren durch die schriftliche Anhörung der Beteiligten gewährleistet (Beschlüsse vom 16. Juni 1999 - BVerwG 9 B 1084.98 - und vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Bucholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 352.99
    Das rechtliche Gehör wird im vereinfachten Berufungsverfahren durch die schriftliche Anhörung der Beteiligten gewährleistet (Beschlüsse vom 16. Juni 1999 - BVerwG 9 B 1084.98 - und vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Bucholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5).
  • OVG Niedersachsen, 22.10.1998 - 12 L 1448/98

    Kosovo-Albaner; Gruppenverfolgung; Jugoslawien; Asyl

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 352.99
    Der hiermit behauptete Verfahrensmangel liegt nicht vor, denn die Entscheidungsgründe des angefochtenen Beschlusses ergeben, daß das Oberverwaltungsgericht "insbesondere die in der Verfügung vom 15.2.1999 bezeichneten Erkenntnismittel" (BA S. 7), wobei die genannte Verfügung (Bl. 138 d. A.) auf die Erkenntnismittelliste mit Stand vom 11. Februar 1999 verweist, bei der Bewertung der Ereignisse im Kosovo seit seinem den Beteiligten bekannten Grundsatzurteil vom 22. Oktober 1998 - 12 L 1448/98 - in Erwägung gezogen und seine frühere Rechtsprechung im Hinblick auf diese neuen Erkenntnisse überprüft hat.
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